Katzenschutzverordnung
Kreis Borken & Kreis Wesel

 

Dank dem Einsatz zahlreicher, engagierter Tierschützer ist es gelungen, sowohl im Kreis Borken wie auch im Kreis Wesel eine Katzenschutzverordnung durchzusetzen.

 

Kurz zusammengefasst bedeutet dies folgendes :
Jeder Halter von Katzen mit unkontrolliertem Freigang ist verpflichtet , seine Katzen und Kater zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren !

 

In Anbetracht des großen Katzenelends eine Entscheidung, die längst überfällig war. Jahr für Jahr sind Tierheime und Katzenhilfen bis zum Kragen voll mit Katzenbabys, von denen viele nur zum Sterben geboren wurden.

 

Jeder, der seine unkastrierten Katzen in den Freigang lässt, macht sich mitschuldig und handelt absolut verantwortungslos !

 

Somit ist auch bei unserem Verein eine der Bedingungen, dass von uns unterstützte Katzen IMMER kastriert sein müssen !

 

Wir sind im Rahmen unserer Möglichkeiten generell immer bereit, Katzenbesitzer mit geringem Einkommen durch ein zinsloses Darlehen bei der zeitnahen Kastration ihrer Katzen zu unterstützen !!!

 

 

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